Öffentliches Recht · Definition

Kollegialprinzip

Art. 65 S. 3 GG

Was versteht man unter „Kollegialprinzip“?

Grundsatz, wonach über Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern sowie über wichtige politische Fragen die Bundesregierung als Ganzes (Kabinett) entscheidet.

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BVerfG 2. Senat 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20Urteil vom 15.06.2022 · zu Art. 65 S. 3 GG

1. Für den Bundeskanzler gelten die Maßgaben zur Abgrenzung des Handelns in amtlicher Funktion von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen Wettbewerb grundsätzlich in gleicher Weise wie für die sonstigen Mitglieder der Bundesregierung. 2. Aus der Kompetenzordnung innerhalb der Bundesregierung folgt zwar - verglichen mit den übrigen Kabinettsmitgliedern - ein gegenständlich weiteres …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BVerfG 2. Senat 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10Beschluss vom 17.09.2013 · zu Art. 65 S. 3 GG

1. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. 2. In der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes liegt ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

Art 65 GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz)RessortprinzipRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationskette
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