Öffentliches Recht · Definition

Ressortprinzip

Art. 65 S. 2 GG

Grundsatz, wonach jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der Richtlinien des Kanzlers selbständig und eigenverantwortlich leitet.

Verwandte Begriffe

Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz)KollegialprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
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