BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 07.08.2024 – XII ZR 113/22

XII ZR 113/22 · 07.08.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zu den Ansprüchen des Verpächters und Eigentümers einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung gegen den Pächter und Inhaber der zum Betrieb dieser Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Unternehmensgenehmigung nach Beendigung des Pachtvertrags.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 241 Abs 2 BGB§ 546 Abs 1 BGB§ 581 Abs 2 BGB§ 6 Abs 1 AEG§ 6 Abs 5 AEG§ 6 Abs 6 AEG§ 6g AEG§ 11 AEG

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige RechtsausübungVertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitSchuldverhältnisHauptleistungspflichtenSchutzpflichtenRelativität der SchuldverhältnisseSchuldverhältnis im engeren SinneSchuldverhältnis im weiteren SinneSchuldHaftungNaturalobligation (Schuld ohne Haftung)Schutzpflichten
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →