BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 14.01.2025 – XI ZR 35/24
XI ZR 35/24 · 14.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das bei einer Darlehensablösung von dem bisherigen Kreditinstitut in einer Vielzahl von Fällen von dem neuen Kreditinstitut geforderte Entgelt für den mit der Ablösung des Kredits verbundenen Aufwand ist als Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen. Sie unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Fortführung BGH, Urteil vom 10. September 2019 - XI ZR 7/19, BGHZ 223, 130).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Einbeziehungskontrolle (AGB)Inhaltskontrolle (AGB)TransparenzgebotGeltungserhaltende ReduktionErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebitiCondictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)