BGH · 8. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.11.2022 – VIII ZR 383/20

VIII ZR 383/20 · 16.11.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB - beziehungsweise auf den Einwand der Verspätung einer Mängelrüge - verzichten. Hierfür müssen jedoch eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die der Käufer als (endgültige) Aufgabe des Rechts - hier: des Verspätungseinwands - durch den Verkäufer verstehen darf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 149/90, NJW 1991, 2633 unter II 1 c aa und bb; BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 259/97, NJW 1999, 1259 unter III 2 und BGH, Urteil vom 9. November 2022 - VIII ZR 272/20, unter II 2 b dd (5) (a) und (b)). 2. Solche eindeutigen Anhaltspunkte lassen sich grundsätzlich noch nicht ohne Weiteres einem Schreiben des Fahrzeugverkäufers entnehmen, mit dem der Fahrzeugkäufer über die Bereitstellung eines Software-Updates durch den Fahrzeughersteller unterrichtet, um die Vereinbarung eines Termins zum Aufspielen des Updates in der Werkstatt des Fahrzeugverkäufers gebeten und auf die Übernahme der Kosten der Maßnahme durch den Hersteller sowie die Möglichkeit einer für den Fahrzeugkäufer kostenlosen Überlassung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Maßnahme hingewiesen wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 377 Abs 2 HGB§ 377 Abs 3 HGB§ 346 Abs 1 BGB§ 346 Abs 2 BGB§ 348 BGB§ 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB vom 02.01.2002§ 437 Nr 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Rückgewähr nach RücktrittSachmangelNacherfüllung beim Kauf (Mängelrechte)Schadensersatz statt der Leistung (Mangel)Rücktritt vom gegenseitigen VertragMinderung des Kaufpreises

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RückgewährschuldverhältnisNutzungenRücktrittserklärungNutzungsersatz beim RücktrittWertersatz beim RücktrittPrivilegierungen nach § 346 Abs. 3 BGBNutzungen i.S.v. § 346 BGBManko-Lieferung (Minderlieferung)Subjektiver FehlerbegriffObjektiver FehlerbegriffBeschaffenheitsvereinbarungaliud-LieferungMankolieferungMontagefehlerSachmangelErfüllungstheorie (Sachmängelgewährleistung)Aliud (aliud-Lieferung)Nacherfüllung (modifizierter Erfüllungsanspruch)
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