BGH · 8. Zivilsenat
BGH, Versäumnisurteil v. 30.03.2022 – VIII ZR 279/21
VIII ZR 279/21 · 30.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG in der Fassung vom 12. Dezember 2007 gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Bei vereinbarter Staffelmiete wirkt eine vom Mieter nach § 556g Abs. 2 BGB in der Fassung vom 21. April 2015 erhobene Rüge in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht wiederholt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 134 BGB§ 398 BGB§ 556d Abs 1 BGB§ 556d Abs 2 S 5 BGB§ 556d Abs 2 S 6 BGB§ 556d Abs 2 S 7 BGB§§ 556dff BGB§ 557a Abs 4 S 1 BGB§ 556g Abs 1 S 3 BGB vom 21.04.2015§ 556g Abs 2 S 1 BGB vom 21.04.2015§ 812 BGB§ 2 Abs 2 S 1 RDG vom 12.12.2007§ 3 RDG§ 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG§ 1 MietBegrV BE§§ 1ff MietBegrV BE
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
TeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotRechtshindernde EinwendungAbtretung (Zession)SicherungszessionGlobalzessionVertragsübernahmeBestimmbarkeitserfordernis bei der AbtretungPrioritätsprinzip bei der AbtretungGesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis)Abtretung (Zession)Erlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzip