Zivilrecht · Definition

Sicherungszession

§ 398 BGB§ 138 BGB

Was versteht man unter „Sicherungszession“?

Die Sicherungszession ist eine treuhänderische Abtretung einer Forderung zur Sicherung einer anderen Forderung des Zessionars. Sie begründet ein eigennütziges Treuhandverhältnis mit überschießender Rechtsmacht des Zessionars und basiert auf einem Sicherungsvertrag als Verpflichtungsgeschäft.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht AT (2026)

· juristisch geprüft

Rechtsprechung zu diesen Normen

Bürgschaft naher AngehörigerBVerfG 1 BvR 567/89 · BVerfGE 89, 214

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 6. Zivilsenat VI ZR 147/24Urteil vom 01.07.2025 · zu § 398 BGB

Zur Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn beim sogenannten "A-Modell".

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 6. Zivilsenat VI ZR 278/24Urteil vom 01.07.2025 · zu § 398 BGB

Zur Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn beim sogenannten "A-Modell".

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 278/23Urteil vom 27.11.2024 · zu § 398 BGB

Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete im Sinne von § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 52/23, NZM 2024, 755 Rn. 46 f. mwN).

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 12. Zivilsenat XII ZR 74/24Beschluss vom 13.05.2026 · zu § 138 BGB

Für die Beurteilung, ob ein Mietvertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist der Marktwert der Nutzungsüberlassung anhand der Miete zu ermitteln, die für vergleichbare Objekte erzielt wird. In der Regel wird sich der Tatrichter bei der Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete einschließlich der Frage, welche Objekte vergleichbar sind, sachverständig …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 398 BGB · Abtretung

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

§ 138 BGB · Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Eine Sicherungszession liegt vor, wenn eine Forderung im Wege der Abtretung (§ 398 BGB) zum Zwecke der Sicherung einer Verbindlichkeit des Zedenten gegenüber dem Zessionar übertragen wird.

Wird geprüft in

Abtretung und Schuldnerschutz (§ 398 BGB)Schuldrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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