Zivilrecht · Definition

Sicherungszession

§ 398 BGB§ 138 BGB

Die Sicherungszession ist eine treuhänderische Abtretung einer Forderung zur Sicherung einer anderen Forderung des Zessionars. Sie begründet ein eigennütziges Treuhandverhältnis mit überschießender Rechtsmacht des Zessionars und basiert auf einem Sicherungsvertrag als Verpflichtungsgeschäft.

Klausurformel – so schreibst du es

Eine Sicherungszession liegt vor, wenn eine Forderung im Wege der Abtretung (§ 398 BGB) zum Zwecke der Sicherung einer Verbindlichkeit des Zedenten gegenüber dem Zessionar übertragen wird.

Wird geprüft in

Abtretung und Schuldnerschutz (§ 398 BGB)Schuldrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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