BVerfG · Zivilrecht

Bürgschaft naher Angehöriger

1 BvR 567/89 · 1993-10-19

Leitsätze

Bei strukturell ungleichen Verhandlungspositionen führt eine sittenwidrige Bürgschaft, die den Schuldner finanziell krass überfordert, zur Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB. Die Zivilgerichte müssen aufgrund der grundrechtlichen Schutzpflicht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Sozialstaatsprinzip) die Sittenwidrigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen prüfen.

Sachverhalt

Eine junge, vermögenslose Frau hatte für die Geschäftsschulden ihres Vaters eine Bürgschaft über DM 100.000 unterschrieben. Sie war damit auf Lebenszeit zur Schuldnerin einer existenzvernichtenden Summe geworden.

Zitierte Normen

§ 138 BGB§ 765 BGBArt. 2 GG

Prüfungsschemata dazu

Anspruch gegen den Bürgen (§ 765 BGB)Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

SittenwidrigkeitWucherTeilnichtigkeitVerstoß gegen ein gesetzliches VerbotKollusionLaesio enormisRechtshindernde EinwendungSicherungszessionGlobalzessionBürgschaftAkzessorietät (der Bürgschaft)Bürgschaft auf erstes AnfordernGarantie (als persönliche Sicherheit)Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige Ordnung
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