Zivilrecht · Definition

Laesio enormis

§ 138 BGB

Rechtsfigur, die ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beschreibt. Im deutschen Recht begründet ein auffälliges Missverhältnis allein noch keine Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB; es bedarf weiterer Umstände (z.B. Ausnutzung einer Zwangslage).

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