Zivilrecht · Definition
Laesio enormis
§ 138 BGB
Rechtsfigur, die ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beschreibt. Im deutschen Recht begründet ein auffälliges Missverhältnis allein noch keine Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB; es bedarf weiterer Umstände (z.B. Ausnutzung einer Zwangslage).