Zivilrecht · Definition
Abtretung (Zession)
§ 398 BGB
Der durch Vertrag erfolgende Wechsel der Gläubigerposition, bei dem eine Forderung vom bisherigen Inhaber auf einen neuen Gläubiger übergeht.
Klausurformel – so schreibst du es
Vertragliche Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen.