Zivilrecht · Definition
Bestimmbarkeitserfordernis bei der Abtretung
Was versteht man unter „Bestimmbarkeitserfordernis bei der Abtretung“?
Bei der Abtretung müssen die übertragenen Forderungen zumindest bestimmbar sein, d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung muss zweifelsfrei feststellbar sein, dass sie von der Abtretungsvereinbarung erfasst wird. Das Bestimmbarkeitserfordernis ist insbesondere bei der Globalzession relevant.
Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht AT (2026)
· juristisch geprüft
Amtliche Fundstellen
Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.
Zur Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn beim sogenannten "A-Modell".
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Zur Umsatzsteuer als Schaden der Bundesrepublik Deutschland bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn beim sogenannten "A-Modell".
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete im Sinne von § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 52/23, NZM 2024, 755 Rn. 46 f. mwN).
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Gesetzestext
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.