BGH · 7. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.10.2022 – VII ZR 895/21

VII ZR 895/21 · 06.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 130 Abs 1 BGB§ 145 BGB§ 147 Abs 2 BGB§ 779 BGB§ 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Zustandekommen eines VertragsVertragsschluss

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

WillenserklärungErklärungswilleErklärungshandlungBegebungswilleZugang (Willenserklärung)Empfangsvertreter (passive Stellvertretung)EmpfangsboteErklärungsboteAngebot (Antrag)Invitatio ad offerendumFreibleibendes AngebotAngebot (Antrag)Essentialia negotiiKonsensProtestatio facto contraria non valetFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragKaufmännisches BestätigungsschreibenRealofferte
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