BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.10.2020 – IX ZR 212/19

IX ZR 212/19 · 29.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den Vertretenen nachteilig ist. 2. Bei Fehlen einer wirksamen Anweisung richtet sich der Bereicherungsanspruch des Zuwendenden gegen den vermeintlich Anweisenden, wenn der Fehler der Anweisung darauf beruht, dass für den vermeintlich Anweisenden ein Vertreter handelt, der dem Zuwendungsempfänger unbekannte interne Beschränkungen seiner im Außenverhältnis unbeschränkten Vertretungsmacht missachtet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 167 Abs 1 BGB§ 181 BGB§ 488 Abs 1 S 2 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

Prüfungsschemata dazu

LeistungskondiktionEingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

VollmachtInnenvollmachtAußenvollmachtDuldungsvollmachtUntervollmacht (Substitution)Abstraktion der Vollmacht vom GrundverhältnisRechtsscheinvollmachtInsichgeschäftSelbstkontrahierenMehrvertretungIn-Sich-GeschäftGelddarlehenErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer Vertrag
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