Zivilrecht · Definition

Abstraktion der Vollmacht vom Grundverhältnis

§ 167 BGB§ 168 BGB

Die Vollmacht ist abstrakt, d.h. ihr rechtlicher Bestand ist grundsätzlich unabhängig vom Bestand des ihr zugrundeliegenden Kausalgeschäfts (Auftrag, Dienst- oder Arbeitsvertrag). Die Nichtigkeit oder das Erlöschen des Grundverhältnisses lässt die Vollmacht grundsätzlich unberührt.

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