Zivilrecht · Definition
Abstraktion der Vollmacht vom Grundverhältnis
§ 167 BGB§ 168 BGB
Die Vollmacht ist abstrakt, d.h. ihr rechtlicher Bestand ist grundsätzlich unabhängig vom Bestand des ihr zugrundeliegenden Kausalgeschäfts (Auftrag, Dienst- oder Arbeitsvertrag). Die Nichtigkeit oder das Erlöschen des Grundverhältnisses lässt die Vollmacht grundsätzlich unberührt.