BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 15.03.2023 – IV ZR 40/21

IV ZR 40/21 · 15.03.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13. Juli 2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, juris, BGHZ 236, 163).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 242 BGB§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB§ 5a Abs 1 S 1 VVG vom 13.07.2001

Prüfungsschemata dazu

Treu und Glauben – unzulässige RechtsausübungLeistungskondiktionEingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (VSD)Drittschadensliquidation (DSL)SaldotheorieProtestatio facto contraria non valetAufklärungspflicht (bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen)VerwirkungVorteilsausgleichungObliegenheitErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktion
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