BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.07.2024 – III ZR 176/22

III ZR 176/22 · 11.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit von Indizien. 2. Zur Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 823 Abs 2 BGB§ 826 BGB§ 830 BGB§ 27 StGB§ 263 StGB§ 286 Abs 1 ZPO§ 529 Abs 1 Nr 1 ZPO§ 529 Abs 1 Nr 2 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)Sittenwidrige vorsätzliche SchädigungTäterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Betrug (§ 263 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
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