Zweiundzwanzigster Abschnitt — Betrug und Untreue
§ 263 StGB – Betrug
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2 einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3 eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4 seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5 einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
§ 263 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 263 StGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 263 StGB drankommt
Luftgeschäfte · SchwerpunktDrei Freunde in der Mensa · SchwerpunktExamensfall: Der untreue Betreuer · StaatsexamenDer gierige Arzt · SchwerpunktReferendarexamensklausur: Der Milzriss · StaatsexamenFlaschenpfand ohne Pfandflasche · SchwerpunktGut gesichert? · SchwerpunktExamensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter · StaatsexamenExamensklausur: Skate-by-night · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter · Schwerpunkt
Rechtsprechung zu § 263 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 27.03.2026 – V ZR 169/24Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer …BGH, Urteil v. 19.02.2026 – 3 StR 397/25Kurzarbeitergeld ist keine Subvention im Sinne des Subventionsbetrugstatbestandes.…BGH, Beschluss v. 20.11.2025 – V ZB 40/241. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch das Grundbuchamt ist nur in gesetzlich besonders geregelten, nicht verallgemeinerungsfähigen …BGH, Urteil v. 06.03.2025 – III ZR 137/24Juristische Person, Organ, Haftungszuweisung, unerlaubte Handlung, "Schneeballsystem", Gesamtschuldner 1. § 31 BGB gilt für alle juristischen Personen…BGH, Urteil v. 07.11.2024 – III ZR 79/231. Zur Feststellung der subjektiven Tatseite der Beihilfe bei berufstypischen Tätigkeiten (hier: Steuerberatung und Buchhaltung). 2. Rechtsfehlerhaft …BGH, Urteil v. 11.07.2024 – III ZR 176/221. Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit …BGH, Urteil v. 04.10.2023 – 6 StR 258/23Trägt der Zahlungsdienstleister das Ausfallsrisiko für im elektronischen Lastschriftverfahren entstehende Rücklastschriften, dann ist bereits mit Absc…BGH, Beschluss v. 04.05.2022 – 1 StR 3/21Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit bei vorgespiegelten Bewerbungen auf diskriminierende Stellenangebote zur Erlangung von Entschädigungsansprüc…