BGH · 6. Strafsenat

BGH, Urteil v. 04.10.2023 – 6 StR 258/23

6 StR 258/23 · 04.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Trägt der Zahlungsdienstleister das Ausfallsrisiko für im elektronischen Lastschriftverfahren entstehende Rücklastschriften, dann ist bereits mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Point-of-Sale-Terminals ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Zahlungsdienstleisters vollendet, wenn der Kunde bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen hat, dass er das Terminal vertragswidrig für eine Lastschriftreiterei nutzen werde.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 263 Abs 1 StGB§ 263 Abs 3 Nr 1 StGB

Prüfungsschemata dazu

Betrug (§ 263 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Vermögensschaden (Betrug)Stoffgleichheit (Betrug)Täuschung (§ 263 StGB)Irrtum (§ 263 StGB)Vermögensverfügung (§ 263 StGB)DreiecksbetrugEingehungs- und Erfüllungsbetrug
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