BVerfG · 2. Senat
BVerfG, Beschluss v. 06.07.2010 – 2 BvR 2661/06
2 BvR 2661/06 · 06.07.2010 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. a) Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht kommt nur in Betracht, wenn ein Kompetenzverstoß der europäischen Organe hinreichend qualifiziert ist. Das setzt voraus, dass das kompetenzwidrige Handeln der Unionsgewalt offensichtlich ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt. b) Vor der Annahme eines Ultra-vires-Akts ist dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV die Gelegenheit zur Vertragsauslegung sowie zur Entscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung der fraglichen Handlungen zu geben, soweit er die aufgeworfenen Fragen noch nicht geklärt hat. 2. Zur Sicherung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes ist zu erwägen, in Konstellationen der rückwirkenden Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes infolge einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union innerstaatlich eine Entschädigung dafür zu gewähren, dass ein Betroffener auf die gesetzliche Regelung vertraut und in diesem Vertrauen Dispositionen getroffen hat. 3. Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind. Dieser Willkürmaßstab wird auch angelegt, wenn eine Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV in Rede steht (Bestätigung von BVerfGE 82, 159 <194>).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 101 Abs 1 S 2 GGArt 12 Abs 1 GGArt 20 Abs 3 GGArt 23 Abs 1 S 2 GGArt 18 AEUVArt 19 Abs 1 AEUVArt 19 Abs 1 AEUVArt 267 Abs 3 AEUVArt 288 Abs 2 AEUVArt 288 Abs 3 AEUVArt 340 Abs 2 AEUVArt 340 Abs 3 AEUVArt 12 EGArt 13 Abs 1 EGArt 234 Abs 3 EGArt 249 Abs 2 EGArt 249 Abs 3 EGAnh 1 § 8 Abs 3 EGRL 70/1999Art 18 Abs 1 EGRL 78/2000Art 18 Abs 2 EGRL 78/2000Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000Art 19 Abs 1 UAbs 1 S 2 EUArt 5 Abs 1 S 1 EUArt 5 Abs 2 S 1 EUArt 6 Abs 3 EUArt 21 Abs 1 EUGrdRCh§ 14 Abs 3 S 4 TzBfG