IX. — Die Rechtsprechung

Art 101 GG

Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Art 101 GG in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu Art 101 GG

Gesetzlicher Richter

Streitstände

Stellt der Europäische Gerichtshof einen gesetzlichen Richter im Sinne des Grundgesetzes dar?

Rechtsprechung zu Art 101 GG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 30.01.2026 – V ZR 76/251. Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwalt…BGH, Urteil v. 15.10.2025 – VIII ZR 51/24Ein Gericht ist nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn es seine Zuständigkeit aus einem Präsidiumsbeschluss ableitet, der im Einzelfall sowohl die Neuverte…BGH, Beschluss v. 24.06.2025 – 6 AR 1/251. Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung über Rechtsbeschwerden gegen die nach § 41 Abs. 1 Satz 3 BDSG ergangenen Entscheidungen der Landgeri…BGH, Beschluss v. 22.05.2025 – IX ZB 38/24Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Bewei…BGH, Beschluss v. 15.05.2025 – IX ZB 8/251. Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallen…BGH, Beschluss v. 27.03.2025 – I ZB 40/241. Ein Richter, der in der Vorinstanz an einem ersten Versäumnisurteil mitgewirkt hat, das im die Instanz abschließenden und nunmehr angefochtenen str…BGH, Beschluss v. 27.03.2025 – I ZB 68/241. Es verletzt nicht die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn das erstinstanzliche Gericht vor Erlass eines zweiten …BGH, Beschluss v. 05.03.2025 – 3 StR 230/24Die Jugendkammer kann ihre sachliche Zuständigkeit nur nach Vorlage durch das Jugendschöffengericht mit dem besonderen Umfang der Sache begründen, nic…
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