Öffentliches Recht · Streitstand

Stellt der Europäische Gerichtshof einen gesetzlichen Richter im Sinne des Grundgesetzes dar?

Art. 101 Abs. 1 S. 2 GGArt. 267 AEUV

Herrschende Meinung · BVerfG

Welche Auffassung ist herrschend?

Ja, der EuGH ist gesetzlicher Richter; eine willkürliche Nichtvorlage verletzt Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.

  • Integrationshebel des Art. 23 Abs. 1 GG.
  • Schutz des Bürgers vor Entziehung des durch Unionsrecht zuständigen Gerichts.

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Zur Sicherung der Einheit des Unionsrechts ist die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV strikt zu beachten. Das BVerfG rügt Verstöße jedoch nur bei offensichtlicher Unvertretbarkeit.

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Gesetzlicher Richter
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