Öffentliches Recht · Streitstand
Stellt der Europäische Gerichtshof einen gesetzlichen Richter im Sinne des Grundgesetzes dar?
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GGArt. 267 AEUV
Herrschende Meinung · BVerfG
Ja, der EuGH ist gesetzlicher Richter; eine willkürliche Nichtvorlage verletzt Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.
- Integrationshebel des Art. 23 Abs. 1 GG.
- Schutz des Bürgers vor Entziehung des durch Unionsrecht zuständigen Gerichts.
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Zur Sicherung der Einheit des Unionsrechts ist die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV strikt zu beachten. Das BVerfG rügt Verstöße jedoch nur bei offensichtlicher Unvertretbarkeit.