Öffentliches Recht · Streitstand

Stellt der Europäische Gerichtshof einen gesetzlichen Richter im Sinne des Grundgesetzes dar?

Art. 101 Abs. 1 S. 2 GGArt. 267 AEUV

Herrschende Meinung · BVerfG

Ja, der EuGH ist gesetzlicher Richter; eine willkürliche Nichtvorlage verletzt Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.

  • Integrationshebel des Art. 23 Abs. 1 GG.
  • Schutz des Bürgers vor Entziehung des durch Unionsrecht zuständigen Gerichts.

Mindermeinung

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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Zur Sicherung der Einheit des Unionsrechts ist die Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV strikt zu beachten. Das BVerfG rügt Verstöße jedoch nur bei offensichtlicher Unvertretbarkeit.

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Gesetzlicher Richter
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