BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 22.05.2025 – IX ZB 38/24

IX ZB 38/24 · 22.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Beweis der Forderung als Voraussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch in diesem Fall, wenn der Schuldner auf dem Prozessweg - sei es auch nur vorläufig - die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil erreicht und die gegebenenfalls an die Einstellung gestellten Voraussetzungen erfüllt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, NZI 2010, 225 Rn. 6 ff).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 101 Abs 1 S 1 GGArt 103 Abs 1 GG§ 4 InsO§ 14 Abs 1 InsO§ 15 InsO§ 179 Abs 2 InsO§ 184 Abs 2 InsO§ 568 S 2 ZPO§ 570 Abs 3 ZPO§ 574 Abs 1 Nr 2 ZPO§ 574 Abs 3 S 2 ZPO§ 575 Abs 5 ZPO§ 577 Abs 3 ZPO§ 707 ZPO§ 712 ZPO§ 714 ZPO§ 719 ZPO§ 767 ZPO§ 769 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gesetzlicher RichterRückwirkungsverbot
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