Abschnitt 3 — Beschwerde · Titel 1 — Sofortige Beschwerde

§ 568 ZPO – Originärer Einzelrichter

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn 1 die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder 2 die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Auf eine erfolgte oder unterlassene Übertragung kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

Rechtsprechung zu § 568 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 22.05.2025 – IX ZB 38/24Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Bewei…BGH, Beschluss v. 15.05.2025 – IX ZB 8/251. Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallen…BGH, Beschluss v. 23.04.2024 – VIII ZB 75/23Im Beschwerdeverfahren ist die Zivilkammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden…BGH, Beschluss v. 06.04.2023 – I ZB 84/221. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einze…BGH, Beschluss v. 28.01.2022 – VI ZB 13/20Bejaht das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgr…BGH, Beschluss v. 23.06.2021 – VII ZB 15/181. Um die gerichtliche Zuständigkeit der Kammer nach § 568 Satz 2 ZPO zu begründen, genügt es, wenn der Einzelrichter einen aktenkundigen Beschluss zu…BGH, Beschluss v. 30.04.2020 – I ZB 61/191. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567 ff. ZPO ist der vollbesetzte Spruchkörper außer in Fällen, in denen die Zuständigkeit des Einze…
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