Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 767 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen. (2) Sie sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können. (3) Der Schuldner muss in der von ihm zu erhebenden Klage alle Einwendungen geltend machen, die er zur Zeit der Erhebung der Klage geltend zu machen imstande war.

Rechtsprechung zu § 767 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 19.02.2026 – IX ZR 103/25Der Einwand, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung widerspreche offensichtlich der öffentlichen Ordnung (ordre public), …BGH, Urteil v. 22.01.2026 – IX ZR 97/23Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe d…BGH, Urteil v. 19.12.2025 – V ZR 15/241. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erst…BGH, Urteil v. 17.07.2025 – I ZR 243/24Wegfall der Sachbefugnis 1. Die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel kann im Verfahren nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn durch …BGH, Beschluss v. 22.05.2025 – IX ZB 38/24Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Bewei…BGH, Beschluss v. 19.02.2025 – XII ZB 377/241. Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstrecku…BGH, Beschluss v. 30.01.2025 – VII ZB 10/24Zur Prüfung der Parteifähigkeit der Gläubigerin in einem Klauselverfahren.…BGH, Urteil v. 05.12.2024 – IX ZR 42/24Verfolgt der Insolvenzverwalter einen von einem Insolvenzgläubiger erhobenen Anfechtungsanspruch für Rechtshandlungen, die außerhalb der Anfechtungsfr…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im ZPO