BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.01.2026 – IX ZR 97/23

IX ZR 97/23 · 22.01.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe des erfüllten Teilbetrags grundsätzlich auch dann für unzulässig zu erklären, wenn der Gläubiger die Vollstreckung aus dem Titel nur wegen des noch nicht erfüllten Teilbetrags betreibt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 362 Abs 1 BGB§ 767 Abs 1 ZPO§ 767 Abs 3 ZPO§ 795 S 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rechtsvernichtende EinwendungErfüllungReale LeistungsbewirkungEmpfangszuständigkeitEinziehungsermächtigungKonfusion
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