Zivilrecht · Definition
Konfusion
§ 362 BGB
Erlöschen einer Forderung durch Zusammenfall von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (z.B. durch Erbschaft). Eine Forderung gegen sich selbst ist rechtlich sinnlos und erlischt daher.
Zivilrecht · Definition
Erlöschen einer Forderung durch Zusammenfall von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (z.B. durch Erbschaft). Eine Forderung gegen sich selbst ist rechtlich sinnlos und erlischt daher.