Abschnitt 4 — Erlöschen der Schuldverhältnisse · Titel 1 — Erfüllung
§ 362 BGB – Erlöschen durch Leistung
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so findet die Vorschrift des § 185 Anwendung.
§ 362 BGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Definitionen zu § 362 BGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 362 BGB drankommt
Rechtsprechung zu § 362 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Urteil v. 22.01.2026 – IX ZR 97/23Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe d…BGH, Beschluss v. 12.11.2025 – XII ZB 203/25Ein Zwischenfeststellungsantrag über den Trennungszeitpunkt ist unzulässig.…BGH, Urteil v. 08.10.2025 – IV ZR 161/24Die Gefahr des Verlusts bei einer Geldüberweisung geht bei einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf (hier: Fälschung einer Kontobezeichnung durch einen …BGH, Urteil v. 10.07.2025 – IX ZR 108/241. Nehmen Ehegatten gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung eines in ihrem hälftigen Miteigentum stehenden Grundstücks auf, können Zahlungen des Schul…BGH, Urteil v. 05.06.2025 – IX ZR 69/241. Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Ansprüche gegen den Schuldner zu verfolgen, um die vom Schuldner im Eröffnungsverfahren nach…BGH, Urteil v. 19.02.2025 – VIII ZR 138/231. Für das Vorliegen eines nach § 249 Abs. 1 BGB ersatzfähigen Schadens in Gestalt der Belastung mit einer Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten kom…BGH, Beschluss v. 13.11.2024 – XII ZB 558/231. Die Beweislastumkehr nach § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB knüpft an die Auskunft an, mit der der auf den Trennungszeitpunkt bezogene Auskunftsanspruch nac…BGH, Urteil v. 15.03.2024 – V ZR 224/22Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. F…