Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 795 ZPO – Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 erwähnten Schuldtiteln sind die Vorschriften der §§ 724 bis 793 entsprechend anzuwenden, soweit nicht in den §§ 795a bis 800, 1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117 abweichende Vorschriften enthalten sind. Auf die Zwangsvollstreckung aus den in § 794 Abs. 1 Nr. 2 erwähnten Schuldtiteln ist § 720a entsprechend anzuwenden, wenn die Schuldtitel auf Urteilen beruhen, die nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind. Die Vorschriften der in § 794 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 genannten Verordnungen bleiben unberührt.

Rechtsprechung zu § 795 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 22.01.2026 – IX ZR 97/23Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe d…BGH, Urteil v. 19.12.2025 – V ZR 15/241. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erst…BGH, Beschluss v. 30.01.2025 – VII ZB 10/24Zur Prüfung der Parteifähigkeit der Gläubigerin in einem Klauselverfahren.…BGH, Beschluss v. 31.01.2024 – VII ZB 57/21Zur Frage der Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.…BGH, Beschluss v. 17.01.2024 – VII ZB 54/21Die Feststellung der Identität zwischen dem die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger und dem im Vollstreckungsbescheid genannten Titelgläubiger …BGH, Beschluss v. 10.05.2023 – VII ZB 23/22Die Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden gemäß § 829a ZPO ist für eine Gläubigerin, deren Parteibezeichnun…BGH, Beschluss v. 15.12.2021 – VII ZB 38/201. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BG…BGH, Beschluss v. 07.10.2020 – VII ZB 56/181. Bei dem Kündigungserfordernis des § 1193 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt es sich grundsätzlich um eine Vollstreckungsbedingung im Sinne des § 726 Abs. 1 …
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