BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17

1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 · 08.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt für die Auswahl des Zinsgegenstands und die Bestimmung des Zinssatzes im Steuerrecht ist ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab. Zinsregelungen als steuerliche Nebenleistungen bedürfen zur Wahrung der Belastungsgleichheit eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrunds. 2. Der Gesetzgeber kann bei der Auswahl eines Zinsgegenstands und der Bemessung eines Zinssatzes typisierende Regelungen treffen und dabei in erheblichem Umfang die Praktikabilität mit dem Ziel der Einfachheit der Zinsfestsetzung und -erhebung berücksichtigen. Zinsregelungen müssen grundsätzlich in der Lage sein, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden. Werden Zinsen als steuerliche Nebenleistungen allein zum Zweck des Vorteilsausgleichs erhoben, muss die Differenzierung nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen werden, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Zins abgegolten werden soll. 3. Die typisierende Festlegung des Zinssatzes ist trotz grundsätzlicher Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers nicht mehr zu rechtfertigen, wenn dieser Zinssatz unter veränderten tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer veränderten Erkenntnislage weder durch die maßstabsbildend zugrunde gelegten noch durch sonstige geeignete Kriterien getragen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 1 GGArt 3 Abs 1 GGArt 19 Abs 4 S 1 GG§ 3 Abs 4 AO 1977§ 233a Abs 1 S 1 AO 1977 vom 01.10.2002§ 233a Abs 1 S 1 AO 1977 vom 01.11.2011§ 233a Abs 2 AO 1977 vom 01.10.2002§ 233a Abs 3 AO 1977 vom 01.10.2002§ 238 Abs 1 S 1 AO 1977 vom 01.10.2002§ 238 Abs 1 S 1 AO 1977 vom 13.12.2006§ 5 StSäumG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisEinzelfallgesetzGebot des effektiven Rechtsschutzes
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