Öffentliches Recht · Definition
Gebot des effektiven Rechtsschutzes
Art. 19 Abs. 4 GG
Garantie, dass der Bürger gerichtliche Hilfe in angemessener Zeit und mit Aussicht auf Erfolg gegen staatliche Maßnahmen erlangen kann.
Öffentliches Recht · Definition
Garantie, dass der Bürger gerichtliche Hilfe in angemessener Zeit und mit Aussicht auf Erfolg gegen staatliche Maßnahmen erlangen kann.