Öffentliches Recht · Definition

Gebot des effektiven Rechtsschutzes

Art. 19 Abs. 4 GG

Garantie, dass der Bürger gerichtliche Hilfe in angemessener Zeit und mit Aussicht auf Erfolg gegen staatliche Maßnahmen erlangen kann.

Verwandte Begriffe

RechtsstaatsprinzipRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen