BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 15.01.2014 – 1 BvR 1656/09

1 BvR 1656/09 · 15.01.2014 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. 2. Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 3 Abs 1 GGArt 20 Abs 1 GGArt 105 Abs 2a S 1 GG§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG§ 93 Abs 2 S 1 BVerfGG§ 95 Abs 3 S 2 BVerfGG§ 9 Abs 4 KAG BW 2005§ 4 Abs 1 KNZwWoStSa1984ÄndSa BW 1989 vom 23.02.1989§ 4 Abs 1 KNZwWoStSa1984ÄndSa BW 2002 vom 26.09.2002§ 4 Abs 1 KNZwWoStSa BW 1984 vom 23.02.1989§ 4 Abs 1 KNZwWoStSa BW 2006 vom 26.10.2006§ 14 Abs 1 RVG§ 37 Abs 2 S 2 RVG

Prüfungsschemata dazu

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Chancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragungRechtsstaatsprinzipGewaltenteilungLegislativeExekutiveJudikativeVorrang des Gesetzes
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