BVerfG · 1. Senat
BVerfG, Beschluss v. 19.12.2012 – 1 BvL 18/11
1 BvL 18/11 · 19.12.2012 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die in § 81 Abs. 6 GWB geregelte Verzinsung einer durch Bußgeldbescheid der Kartellbehörde festgesetzten Geldbuße ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG wird nicht dadurch verletzt, dass die Verzinsungspflicht Betroffene von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide abhalten kann, die nur wegen der finanziellen Vorteile durch die verzögerte Vollstreckbarkeit der Geldbuße eingelegt und noch vor einer gerichtlichen Sachentscheidung zurückgenommen werden sollen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 3 Abs 1 GGArt 19 Abs 4 GGArt 20 Abs 3 GGArt 103 Abs 2 GG§ 81 Abs 6 GWB vom 18.12.2007Art 6 Abs 2 MRK§ 89 OWiG
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Chancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisEinzelfallgesetzGebot des effektiven RechtsschutzesVorbeugender RechtsschutzJuristische Person (Art. 19 III GG)Wesensmäßige AnwendbarkeitRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragungRechtsstaatsprinzip