BGH · 13. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.05.2025 – XIII ZB 71/24
XIII ZB 71/24 · 27.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt nicht vor, wenn ein verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt in einem Freiheitsentziehungsverfahren kurz vor einem Anhörungstermin zwar einen Verlegungsantrag stellt, jedoch keinen erheblichen Grund für die beantragte Terminsverlegung nennt und die Anhörung dann ohne ihn erfolgt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 2 Abs 1 GGArt 20 Abs 3 GG§ 32 Abs 1 S 2 FamFG§ 34 FamFG§ 420 Abs 1 S 1 FamFG§ 227 Abs 1 ZPOArt 6 MRK
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie