BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 06.12.2022 – VI ZR 284/19
VI ZR 284/19 · 06.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Grundsätze der Beweislastumkehr wegen eines groben Behandlungsfehlers sind auch im Rechtsstreit zwischen Mitbehandlern des Patienten über den selbständigen Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners nach § 426 Abs. 1 BGB anwendbar (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 24/09, NJW-RR 2010, 831).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
MitverschuldenMitverschuldenSchadensminderungsobliegenheitObliegenheitGesamtschuldnerausgleichGesamtschuldGestörte GesamtschuldRückgriffskondiktionRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)