BGH · 6. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 11.06.2024 – VI ZR 133/23
VI ZR 133/23 · 11.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die zu § 31 BGB entwickelten Grundsätze der Repräsentantenhaftung sind nicht auf § 111 Satz 1 SGB VII zu übertragen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
VertretenmüssenErfüllungsgehilfeVerrichtungsgehilfeErfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) – Abgrenzung zum VerrichtungsgehilfenRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer Vermögensschaden