Zivilrecht · Definition

Erfüllungsgehilfe

§ 278 BGB

Was versteht man unter „Erfüllungsgehilfe“?

Person, derer sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient. Handelt der Erfüllungsgehilfe in Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners (nicht lediglich bei Gelegenheit), wird sein Verschulden dem Schuldner nach § 278 BGB zugerechnet.

Fundstelle: Eigenes Zivilrecht-Skript, Schuldrecht AT (2026)

· juristisch geprüft

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 7. Zivilsenat VII ZR 119/24Urteil vom 15.01.2026 · zu § 278 BGB

1. Den Besteller trifft im Vertragsverhältnis zu dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten regelmäßig die Obliegenheit, diesem eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten fehlerhafte Pläne, verletzt er die ihn gemäß § 254 Abs. 1 BGB treffende Obliegenheit zur Mitwirkung und er muss sich …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 250/23Urteil vom 06.08.2025 · zu § 278 BGB

Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 7. Zivilsenat VII ZR 86/24Urteil vom 08.05.2025 · zu § 278 BGB

Zu den vertraglichen Schutzpflichten eines Bestellers zur Verhinderung von Unfällen beim notwendigen Zusammenwirken zweier von ihm beauftragter Unternehmer (hier verneint).

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 278 BGB · Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Klausurformel

Wie formuliert man das in der Klausur?

Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit tätig wird.

Wird geprüft in

MitverschuldenDeliktsrecht · Prüfungsschema ansehen →

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