BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 20.07.2021 – VI ZR 1154/20

VI ZR 1154/20 · 20.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur vertraglichen und deliktischen Haftung eines Automobilherstellers und -verkäufers in einem sogenannten Dieselfall (hier: Thermofenster).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 438 Abs 1 Nr 3 BGB§ 438 Abs 3 S 1 BGB§ 823 Abs 2 BGB§ 826 BGB§ 6 Abs 1 EG-FGV§ 27 Abs 1 S 1 EG-FGVArt 5 Abs 1 EGV 715/2007Art 5 Abs 2 EGV 715/2007§ 551 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Erklärung ins BlaueRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative Kausalität
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