Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 1 — Kauf, Tausch · Untertitel 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren 1 in 30 Jahren, wenn der Mangela) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht, 2 in fünf Jahrena) bei einem Bauwerk und b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und 3 im Übrigen in zwei Jahren. (2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache. (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein. (4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. (5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.

§ 438 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 438 BGB

Erklärung ins Blaue

Streitstände

Verhältnis von c.i.c. und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht bei vorvertraglichen Falschangaben über die KaufsacheOb beim Rechtskauf neben der Veritätshaftung auch eine Bonitätshaftung des Verkäufers besteht

Klausuren, in denen § 438 BGB drankommt

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail · Staatsexamen

Rechtsprechung zu § 438 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 18.10.2023 – VIII ZR 307/201. Ist dem Verkäufer einer Forderung deren Übertragung auf den Käufer nicht möglich, weil die Forderung nicht besteht, liegt ein vom allgemeinen Leist…BGH, Beschluss v. 10.01.2023 – VIII ZR 9/211. Zur Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch überspannte Substantiierungsanforderungen hinsichtlich…BGH, Urteil v. 20.07.2022 – VIII ZR 183/21Zur zeitlichen Begrenzung der Beschaffungspflicht des Verkäufers eines Verbrauchsguts bezüglich eines Nachfolgemodells (im Anschluss an Senatsurteil v…BGH, Urteil v. 24.03.2022 – III ZR 263/20Zur Verjährung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche in einem sogenannten Dieselfall.…BGH, Urteil v. 21.07.2021 – VIII ZR 118/20Zum Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion d…BGH, Urteil v. 21.07.2021 – VIII ZR 275/19Zum Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion d…BGH, Urteil v. 21.07.2021 – VIII ZR 357/201. Eine Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache (Nachfolgemodell eines Kraftfahrzeugs) ist beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich nur dann…BGH, Urteil v. 21.07.2021 – VIII ZR 254/201. Einem Fahrzeug fehlt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es bei Übergabe an den Käufer mit …
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