BGH · 6. Strafsenat

BGH, Urteil v. 17.05.2023 – 6 StR 275/22

6 StR 275/22 · 17.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB kann auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Die hierfür erforderliche höhere Gefährlichkeit ist regelmäßig gegeben, wenn sich die zur Hilfeleistung verpflichteten Garanten ausdrücklich oder konkludent zu einem Nichtstun verabreden und mindestens zwei von ihnen zumindest zeitweilig am Tatort anwesend sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 13 StGB§ 25 Abs 2 StGB§ 224 Abs 1 Nr 4 StGB

Prüfungsschemata dazu

Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektive ZurechnungKausalität (Äquivalenztheorie)Garantenstellung (Fallgruppen)IngerenzPflichtwidrigkeitszusammenhangBeschützergarantÜberwachergarantEntsprechensklausel (§ 13 I a.E. StGB)Quasi-Kausalität (Unterlassen)Unterlassene HilfeleistungTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzessGefährliches WerkzeugDas Leben gefährdende Behandlung
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