Strafrecht · Definition

Beschützergarant

§ 13 StGB

Der Beschützergarant trifft eine Obhutspflicht zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts gegen alle drohenden Gefahren (z.B. Eltern für Kinder, enge Lebensgemeinschaft, tatsächliche Schutzübernahme).

Wird geprüft in

Unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitFahrlässigkeitTatbestandsirrtumVerbotsirrtum
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen