Strafrecht · Definition
Beschützergarant
§ 13 StGB
Der Beschützergarant trifft eine Obhutspflicht zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts gegen alle drohenden Gefahren (z.B. Eltern für Kinder, enge Lebensgemeinschaft, tatsächliche Schutzübernahme).
Strafrecht · Definition
Der Beschützergarant trifft eine Obhutspflicht zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts gegen alle drohenden Gefahren (z.B. Eltern für Kinder, enge Lebensgemeinschaft, tatsächliche Schutzübernahme).