BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Urteil v. 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16

2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 · 24.07.2018 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. a) Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar. b) Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel auszugehen, wenn sie absehbar die Dauer von ungefähr einer halben Stunde unterschreitet. 2. Aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Regelungsauftrag, der den Gesetzgeber verpflichtet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten, um den Besonderheiten der unterschiedlichen Anwendungszusammenhänge gerecht zu werden. 3. Um den Schutz des von einer freiheitsentziehenden Fixierung Betroffenen sicherzustellen, bedarf es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes, der den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr abdeckt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 2 S 2 GGArt 2 Abs 2 S 3 GGArt 104 Abs 1 S 1 GGArt 104 Abs 2 S 2 GGArt 104 Abs 2 S 4 GG§ 35 BVerfGG§ 90 BVerfGG§ 317 FamFG§ 327 FamFG§ 25 Abs 2 Nr 4 PsychKG BW§ 25 Abs 3 PsychKG BW§ 34 StGBArt 10 UbrgG BYArt 12 Abs 1 UbrgG BYArt 19 UbrgG BYArt 12 Abs 4 UNBehRÜbkArt 15 UNBehRÜbk

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Notwehr & rechtfertigender Notstand (§§ 32, 34 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtRechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)Defensiver NotstandMutmaßliche Einwilligung
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