Öffentliches Recht · Definition

Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

§ 90 Abs. 2 BVerfGG

Grundsatz, wonach der Beschwerdeführer vor Anrufung des BVerfG alle anderen zumutbaren Möglichkeiten zur Beseitigung der Rechtsverletzung nutzen muss.

Wird geprüft in

Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG)Verfassungsprozessrecht · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

VerfassungsbeschwerdeVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszit
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