BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 07.12.2010 – 1 BvR 2628/07

1 BvR 2628/07 · 07.12.2010 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Verwirft ein oberstes Bundesgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, weil es alle wesentlichen Aspekte einer Verfassungsfrage bereits als in seiner Rechtsprechung geklärt ansieht, steht dies der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, wenn der Beschwerdeführer vernünftige und gewichtige Gründe für eine Überprüfung dieser Rechtsfrage anführen kann und es sich um eine ungeklärte verfassungsrechtliche Frage handelt. 2. Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach den §§ 190 bis 206 Sozialgesetzbuch Drittes Buch in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung unterlag nicht dem grundrechtlichen Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG. 3. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 14 Abs 1 GGArt 20 Abs 1 GGArt 20 Abs 3 GGArt 3 Nr 14 ArbMDienstLG 4Art 3 Nr 15 ArbMDienstLG 4§ 160a Abs 2 S 3 SGB 3§ 190 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 24.12.2003§ 190 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 24.12.2003§ 428 Abs 1 S 1 SGB 3

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

EinrichtungsgarantienEigentumEnteignungInhalts- und SchrankenbestimmungRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragungRechtsstaatsprinzipGewaltenteilungLegislativeExekutiveJudikativeVorrang des Gesetzes
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