BGH · 13. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.06.2025 – XIII ZB 7/24

XIII ZB 7/24 · 17.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Es bestand vor der Einführung von § 62d AufenthG mit Wirkung zum 27. Februar 2024 keine aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens folgende allgemeine Pflicht des Gerichts, den Betroffenen über sein Recht zu belehren, einen Bevollmächtigten zur Anhörung hinzuzuziehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 1 GGArt 20 Abs 3 GG§ 420 Abs 1 S 1 FamFG§ 62b AufenthG§ 62d AufenthG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
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