BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.08.2020 – VI ZB 79/19

VI ZB 79/19 · 25.08.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Fristwahrung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments. 2. Zum Grundsatz der Subsidiarität im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 1 GGArt 20 Abs 3 GG§ 130a Abs 5 S 1 ZPO§ 520 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtRepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
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