BGH · 6. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 30.07.2024 – VI ZB 30/22

VI ZB 30/22 · 30.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - VI ZB 30/19, VersR 2022, 1125).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 1 GGArt 19 Abs 4 GGArt 20 Abs 3 GG§ 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO§ 574 Abs 2 Nr 2 ZPO

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtEinzelfallgesetzGebot des effektiven RechtsschutzesVorbeugender RechtsschutzJuristische Person (Art. 19 III GG)Wesensmäßige AnwendbarkeitRepublikprinzip
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