BGH · Kartellsenat
BGH, Urteil v. 29.11.2022 – KZR 42/20
KZR 42/20 · 29.11.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Schlecker Ein kartellrechtswidriger Austausch zwischen Wettbewerbern über geheime Informationen, die das aktuelle oder geplante Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer zum Gegenstand haben, begründet zugunsten dieses Abnehmers den Erfahrungssatz, dass die danach erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die Wettbewerbsbeschränkung gebildet hätten (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 26 - LKW-Kartell II mwN).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 1 GWB§ 33 Abs 1 GWB vom 26.08.1998§ 33 Abs 1 GWB§ 33 Abs 3 GWB vom 07.07.2005§ 33b GWB§ 287 Abs 1 ZPO§ 823 Abs 2 BGB§ 830 Abs 1 S 1 BGB§ 840 Abs 1 BGBArt 101 AEUV
Prüfungsschemata dazu
Begriffe, die hier eine Rolle spielen
Haftungsausfüllende KausalitätRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative Kausalität