Zivilrecht · Definition

Haftungsausfüllende Kausalität

§ 249 BGB§ 252 BGB§ 287 ZPO

Die haftungsausfüllende Kausalität bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis (z.B. Pflichtverletzung) und dem konkreten Schadensumfang. Sie ist von der haftungsbegründenden Kausalität zu unterscheiden und bestimmt, in welchem Umfang der eingetretene Schaden zu ersetzen ist.

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