BGH · 9. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.11.2025 – IX ZR 127/24

IX ZR 127/24 · 13.11.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Der Streit um die Einordnung von Ansprüchen als einfache Insolvenzforderungen stellt ein Rechtsverhältnis dar, auf dessen Feststellung im Rahmen einer Tabellenfeststellungsklage Klage erhoben werden kann. 2. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen von Aktionären, die ihnen aufgrund ihrer Beteiligung als Aktionär entstehen, genießen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nicht den Rang einfacher Insolvenzforderungen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 256 Abs 2 ZPO§ 322 Abs 1 ZPO§ 38 InsO§ 39 Abs 1 S 1 Nr 5 InsO§ 180 Abs 1 S 1 InsO§ 199 S 2 InsO§ 225 Abs 1 InsO§ 823 Abs 2 S 1 BGB§ 826 BGB§ 331 Abs 1 Nr 1 HGB§ 400 AktG§ 97 WpHG§ 98 WpHG

Prüfungsschemata dazu

Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer VermögensschadenÄquivalenztheorieHerausforderungsformel (Verfolgerfälle)Alternative KausalitätKumulative Kausalität
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