BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 15.10.2025 – IV ZR 86/24

IV ZR 86/24 · 15.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (hier u.a.: § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 1994) nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 305c Abs 2 BGB§ 823 Abs 2 BGB§ 21 Abs 2 VRB 1994§ 21 Abs 8 VRB 1994§ 23 Abs 3 S 4 VRB 1994§ 114 Abs 1 ZPOArt 18 Abs 1 EGRL 46/2007Art 26 Abs 1 EGRL 46/2007Art 46 EGRL 46/2007Art 3 Nr 10 EGV 715/2007Art 5 Abs 2 EGV 715/2007§ 6 Abs 1 EG-FGV§ 27 Abs 1 EG-FGV

Prüfungsschemata dazu

AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB)Deliktischer Schadensersatz (§ 823 Abs. 1)Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

UnklarheitenregelEinbeziehungskontrolle (AGB)Überraschende KlauselUnklarheitenregel (AGB)Recht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebSchutzgesetzAdäquate KausalitätFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAdäquanztheorieSchutzzweck der Norm (Zurechnung)WeiterfresserschadenBerechtigte GoA als RechtfertigungsgrundRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)VerkehrssicherungspflichtenPsychisch vermittelte KausalitätHaftungsbegründende KausalitätPrimärer Vermögensschaden
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